ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (Version: 2023 12)

Artikel 1: Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Bestellungen, die in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen bzw. die Vergabe der Lizenzen von COVER GROUP bei uns getätigt werden.

Diese allgemeinen Bedingungen sind allein anwendbar und werden gegebenenfalls ergänzt durch die spezifischen allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dienstleistungen (die hier einsehbar sind), unter Ausschluss der allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert wurden.

Artikel 2: Angebot und Bestellung

Sofern im Kostenvoranschlag keine anderslautende Bedingung enthalten ist, beträgt die Gültigkeitsdauer unserer Angebote einen Monat.

Die Annahme des Angebots ist für die Parteien bindend und bewirkt die Annahme der vorliegenden allgemeinen Bedingungen.

Artikel 3: Eigentumsrecht

Die Software wird in ihrer ausführbaren Version beim Kunden installiert und bleibt alleiniges Eigentum der Firma COVER GROUP, die alle Rechte in Bezug auf dieses Eigentum behält.

Dem Kunden wird lediglich ein nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht gewährt.

Die Nutzungslizenz der Software beschränkt sich auf das Nutzungsrecht an einer bestimmten Anlage, die sich in einer der Betriebsstätten des Kunden befindet, wie in Artikel 4 der vorliegenden Bedingungen vorgesehen, sowie auf den Eigenbedarf seines Unternehmens.

Sofern keine anderslautende Bestimmung vorliegt, ist es dem Kunden in diesem Sinne untersagt, ein anderes Unternehmen, das über gar kein Nutzungsrecht oder lediglich über ein Teilnutzungsrecht an der Software verfügt, von Berechnungen oder Funktionen, die über einfache Supportleistungen hinausgehen, profitieren zu lassen.

Bei Missachtung dieses Verbots behält sich COVER GROUP das Recht vor, für die Lizenz(en), die hätte(n) abonniert werden müssen, die entsprechende Gebühr zu verlangen.

Der Kunde unterlässt alle Arten der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Abtretung oder Unterlizenzierung der Software sowie ihren Verkauf oder Vertrieb in jeglicher Weise, abgesehen von den Fällen, die im belgischen Wirtschaftsgesetzbuch verbindlich vorgeschrieben sind.

Artikel 4: Installation – Erforderliche Konfiguration – Schulung

Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des vom Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlags werden dem Kunden per E-Mail die Aktivierungsanleitung und der Aktivierungscode (Product Key) zugestellt. Die Software COVER wird je nach Wunsch des Kunden entweder von ihm selbst installiert oder durch den technischen Service von COVER GROUP (kostenpflichtige Leistung gemäß den Bedingungen des hier einsehbaren Dienstleistungsvertrags).

Im Rahmen einer Schulungsleistung muss die Software COVER vor Beginn der Schulung auf dem Computer des Kunden installiert sein.

Die Software wird beim Kunden installiert und von ihm in der ausführbaren Version akzeptiert. Der Kunde ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, eine Änderung am Programm zu verlangen.

Die Bedienungsanleitung im Anhang dieses Vertrags ist untrennbarer Vertragsbestandteil und definiert die erforderliche Hard- und Software-Konfiguration. Die Bedienungsanleitungen sind unter folgender URL frei zugänglich: https://www.cover3d.com/de/vorgeschrieben-konfiguration/ . Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Vorschriften. Ebenso verpflichtet sich der Kunde zur Annahme des spezifischen Lizenzvertrags in Bezug auf die von ihm genutzten Softwareprogramme. Die Lizenzverträge sind unter folgender URL frei zugänglich: https://www.cover3d.com/fr/licence-dutilisation.

Die Updates der Softwareprogramme können auf folgender Seite heruntergeladen werden: https://www.cover3d.com

Anmerkung: COVER installiert außer der generischen Bibliothek keine andere Programmbibliothek.

Um die Software nutzen zu können, ist eine Schulung zwingend erforderlich. Durch die Unterzeichnung des Vertrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten an unseren Schulungsanbieter weitergeleitet werden, damit dieser Ihnen seine Dienste anbieten kann. Einem Nutzer, der keine Schulung absolviert hat, wird bei irgendwelchen Fragen zur Nutzung der Software kein Zugang zum technischen Support gewährt.

Artikel 5: Garantien

COVER GROUP garantiert, dass die Software sämtliche zwischen den Parteien vereinbarten Funktionen umfasst. COVER GROUP garantiert jedoch nicht, dass die Software allen spezifischen Anforderungen des Kunden gerecht wird.

COVER GROUP bemüht sich, den Kunden bei der Nutzung der bereit gestellten Software bestmöglich zu unterstützen, falls Probleme auftreten sollten.

Nicht von der Garantie abgedeckt werden jedoch Probleme infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Software oder eines Bedienungsfehlers des Kunden oder infolge jedes sonstigen Ereignisses, das nicht von COVER GROUP zu verantworten ist.

COVER GROUP haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden infolge irgendwelcher versteckter Mängel der Software, die dem Anbieter nicht bekannt sind, oder infolge einer vorübergehenden Unterbrechung des Dienstes.

Artikel 6: Finanzielle Bedingungen

6.1 Nutzungslizenz

Die Nutzungslizenz wird für eine Erstlaufzeit von 12 Monaten ab der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags oder gegebenenfalls ab dem darin angegebenen Datum des Inkrafttretens gewährt.

Während dieser Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag nicht kündigen.

Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Zeitraum von 3 Monaten, sofern nicht eine der Parteien 1 Monat vor dem Fälligkeitstermin der anderen Partei per Einschreiben ihre Absicht zur Nichtfortsetzung des Vertrags mitgeteilt hat, wobei die Kündigungsfrist am ersten Werktag nach Versand des Einschreibens beginnt.

Nach Ablauf dieser Kündigungsfrist hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf jeglichen Support durch COVER GROUP.

Die Gewährung der Nutzungslizenz erfolgt auf der Grundlage einer im Kostenvoranschlag festgelegten, vierteljährlichen Gebühr, die ab dem Ersten des Folgemonats der Installation zahlbar ist und anschließend während der gesamten Vertragslaufzeit jeweils am Ersten des Monats, der das Folgequartal einleitet.

Abgesehen von dem zum Zeitpunkt der Unterzeichnung laufenden Quartal ist für jedes angefangene Quartal die vollständige Gebühr fällig.

Bei nicht termingerechter Zahlung behält sich COVER das Recht vor, die Ausführung seiner Pflichten auszusetzen und die Nutzung der Software zu verweigern, d. h. die Bereitstellung der Software ohne Mahnung mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen.

Darüber hinaus bewirkt jede nicht termingerechte Zahlung von Rechts wegen und ohne Mahnung die Berechnung eines Verzugszinses von 1 % pro Monat. Außerdem schuldet der Kunde in diesem Fall eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags als Schadensersatz.

Beim ersten Bankeinzug wird ein Pauschalbetrag für die Bearbeitungskosten der Aktivierung abgebucht (siehe Tarifübersicht).

Jede nachträglich bestellte Lizenz bewirkt ebenfalls eine solche Pauschalabbuchung beim nächsten Bankeinzug (siehe Tarifübersicht).

Jede Lizenz, die aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ersetzt werden muss, ist ebenfalls Gegenstand einer Pauschalabbuchung (siehe Tarifübersicht).

6.2 Preise der Produkte und Dienstleistungen

Unsere Preise werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Tarife berechnet. Sie lauten auf Euro und werden im Kostenvoranschlag angegeben.

Jede spezifische Leistung bedarf einer schriftlichen Bestellung.

6.3. Zahlungsbedingungen

Alle unsere Produkte oder Dienstleistungen sind bei Rechnungserhalt zahlbar.

Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer von Rechts wegen und ohne vorausgehende Mahnung zur Zahlung eines auf Monatsbasis berechneten Verzugszinses in Höhe von 12 % pro Jahr an die COVER GROUP SPRL.

Diese Zinsen sind für jeden angefangenen Kalendermonat vollständig fällig.

COVER GROUP SPRL bemüht sich um die Einhaltung der mit dem Kunden vereinbarten Lieferfristen.

Der Käufer verzichtet darauf, eventuelle Verzögerungen geltend zu machen, um die Bestellung zu stornieren oder Schadensersatzansprüche jeglicher Art geltend zu machen.

Die Beförderungs- und Hostinggebühren sind vom Kunden zu übernehmen.

Das Softwarepaket entspricht den internationalen Exportbestimmungen.

Zahlungsmittel: Sichtakkreditiv

Sofern keine ausdrückliche Zustimmung durch Cover Group vorliegt, erfolgen die Zahlungen auf der Grundlage eines SEPA-Lastschriftmandats.

Bei Verweigerung der Abbuchung durch die Bank (unzureichende Deckung, fehlende Einzugsermächtigung usw.), wird Ihnen bei der nächsten Abrechnung eine Entschädigungspauschale (siehe Tarifübersicht) abgezogen.

6.4. Aktualisierung der Tarife

Die für jede neue Bestellung geltenden Tarife sind auf der Website unter folgender URL einsehbar: (https://www.cover3d.com/de/tarifuebersicht/).

Unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, zu deren Beginn per E-Mail an die bei der Abonnierung angegebene Adresse eine entsprechende Ankündigung zugestellt wird, können die Tarife der laufenden Abonnements von Cover Group aktualisiert werden.

Der Kunde verfügt über eine Frist von einem Monat ab der per E-Mail zugestellten Ankündigung, um sich zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Preisanpassung als angenommen.

Die Parteien vereinbaren die automatische Indexierung der Tarife auf der Grundlage der Preisindizes für IT-Dienstleistungen (Nomenklatur 62) bzw., falls dies nicht möglich sein sollte, auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes, die immer am 1. Januar gemäß folgender Formel vorgenommen wird:

Grundbetrag x neuer Index /Ausgangsindex

Der Grundbetrag entspricht dem Betrag, der sich aus der letzten Indexierung ergeben hat.

Der neue Index entspricht dem Index des zweiten Quartals des Vorjahres der Indexierung.

Der Ausgangsindex entspricht dem Index des zweiten Quartals des Vorjahres der letzten Indexierung.

Artikel 7: Auflösung

Bei Insolvenz oder Abwicklung einer der Parteien endet der Vertrag automatisch. Die zum Zeitpunkt der Insolvenz oder des Abwicklungsbeschlusses geschuldeten Summen werden sofort fällig. Bei einer Verurteilung des Kunden aufgrund von Handlungen, die geeignet sind, das Vertrauen des Anbieters zu erschüttern, wird der vorliegende Vertrag ebenfalls von Rechts wegen aufgelöst.

Bei gerichtlicher Reorganisation werden alle geschuldeten Summen sofort fällig, und der laufende Vertrag kann beendet werden, wenn der Zahlungsrückstand nicht innerhalb von 15 Tagen nach der durch den Anbieter zugestellten Mahnung ausgeglichen wird.

Cover Group ist berechtigt, bei einer groben Pflichtverletzung oder schuldhaften Nichterfüllung der anderen Partei den Vertrag als aufgelöst zu betrachten.

Als grobe Pflichtverletzung gilt insbesondere Folgendes, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend wäre: Nichtzahlung von zwei Gebühren, Nutzung der Software entweder an einem Endgerät, für das die Lizenz nicht gewährt wurde, oder durch eine andere, nicht vertragsgemäß angegebene Person, die nicht direkt dem Vertragspartner unterstellt ist, sowie jeder unbefugte interne oder externe Eingriff in das System durch den Vertragspartner oder beteiligte Dritte oder jegliche sonstige Außenstehende, der durch das Verhalten einer dieser Personen begünstigt oder ermöglicht wurde.

Cover Group behält sich außerdem die Möglichkeit vor, bei einem Antrag des Kunden auf Änderung der Lizenzenanzahl oder des Schlüsseltyps oder jeder sonstigen ursprünglich vereinbarten Bedingung den Vertrag anzupassen oder aufzulösen, insbesondere, wenn diese Bedingungen Gegenstand eines Preisnachlasses oder von Sonderbedingungen infolge einer Verhandlung waren.

Artikel 8: Reichweite des Vertrags

Alle schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots bzw. der Annahme der vorliegenden allgemeinen Bedingungen zwischen den Parteien bestehen oder bestanden haben, werden durch die vorliegenden Bedingungen aufgehoben und ersetzt.

Das anwendbare Gesetz ist das belgische Recht.

Artikel 9: Rechtsstreitigkeiten

Die Parteien bemühen sich um die außergerichtliche Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten, die bei der Ausführung oder Auslegung des Vertrags auftreten können.

Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, sind die Gerichte in TOURNAI (Belgien) allein zuständig.

Artikel 10: Begleitung & Support

Maßnahmen des technischen Supports müssen unter folgender Adresse per E-Mail beantragt werden: support@cover3d.com.

Geschäftliche und verwaltungsbezogene Anfragen sind an folgende Adresse zu richten: sales@cover3d.com

Die Büros von Cover Group sind von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch